Barbara Helzel
Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tätigkeit
Schwerpunkt der Tätigkeiten von Rechtsanwältin Barbara Helzel sind das Arbeitsrecht und das Sozialrecht. Zudem beschäftigt Sie sich im Medizinrecht mit den Fällen der Arzthaftung.
Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften an Universität Bayreuth
- Referendariat im LG-Bezirk Bayreuth
- 2008 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- Seit 2008 in der Kanzlei Merbach, Saager, Helzel
- Seit 2012 Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Seit 2012 Fachanwältin für Sozialrecht
Spektrum Arbeitsrecht
- Kündigungen
- Aufhebungsverträge
- Vertragsprüfung
- Zeugnis
- Arbeitspapiere
- Versetzungen
- Eingruppierungen
Spektrum Sozialrecht
- Hartz IV / Arbeitslosengeld II
- Arbeitslosengeld
- Sozialversicherungsrecht
- Statusfragen / Scheinselbstständigkeit
- Betriebsprüfung
- Krankenversicherung
- Rente
- Unfallversicherung
- Schwerbehindertenrecht
- Pflegeversicherung / Pflegegrade
- Sozialhilfe
- Kindergeld
- Elterngeld
Spektrum Medizinrecht
- Arzthaftung
- Einsicht in die Patientenakte
- Anspruch auf Schmerzensgeld
- Anspruch auf Schadensersatz
- Heilbehandlungskosten
- Regelung von Verdienstausfall
Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften an Universität Bayreuth
- Referendariat im LG-Bezirk Bayreuth
- 2008 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- Seit 2008 in der Kanzlei Merbach, Saager, Helzel
- Seit 2012 Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Seit 2012 Fachanwältin für Sozialrecht
Spektrum Arbeitsrecht
- Kündigungen
- Aufhebungsverträge
- Vertragsprüfung
- Zeugnis
- Arbeitspapiere
- Versetzungen
- Eingruppierungen
Spektrum Sozialrecht
- Hartz IV / Arbeitslosengeld II
- Arbeitslosengeld
- Sozialversicherungsrecht
- Statusfragen / Scheinselbstständigkeit
- Betriebsprüfung
- Krankenversicherung
- Rente
- Unfallversicherung
- Schwerbehindertenrecht
- Pflegeversicherung / Pflegegrade
- Sozialhilfe
- Kindergeld
- Elterngeld
Spektrum Medizinrecht
- Arzthaftung
- Einsicht in die Patientenakte
- Anspruch auf Schmerzensgeld
- Anspruch auf Schadensersatz
- Heilbehandlungskosten
- Regelung von Verdienstausfall